Autoglas-Center Schwaben

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Autoglas-Center Schwaben

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Autoglas-Center Schwaben (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Reparatur, den Austausch von Fahrzeugscheiben sowie damit verbundene Dienstleistungen.

2. Auftragserteilung und Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die Annahme des schriftlichen oder mündlichen Reparaturauftrags zustande.

Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge an spezialisierte Partnerbetriebe zu erteilen, falls dies für die Durchführung notwendig ist.

3. Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise.

Bei Versicherungsschäden: Sofern eine Abtretungserklärung vorliegt, rechnet der Auftragnehmer direkt mit der Kaskoversicherung ab. Der Auftraggeber bleibt jedoch gegenüber dem Auftragnehmer zahlungspflichtig, falls die Versicherung die Übernahme verweigert oder kürzt.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen enthalten, sofern nicht anders ausgewiesen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über Besonderheiten des Fahrzeugs (z. B. Kamerasysteme, Assistenzsysteme wie LAS oder Regen-Licht-Sensoren) zu informieren.

Nach einem Scheibenaustausch sind die vom Fachpersonal genannten Aushärtezeiten (Standzeiten) strikt einzuhalten, um die Stabilität und Dichtigkeit zu gewährleisten.

5. Gewährleistung und Garantie

Der Auftragnehmer gewährt die gesetzliche Gewährleistung auf die durchgeführten Arbeiten.

Bei Steinschlagreparaturen wird darauf hingewiesen, dass trotz modernster Technik die Schadstelle sichtbar bleiben kann und in seltenen Fällen die Scheibe während der Reparatur weiter reißen kann. In diesem Fall ist keine Nachbesserung möglich, sondern ein Austausch erforderlich.

Hinweis zur Reparatur: Ein Steinschlag stellt einen Vorschaden dar. Trotz größter Sorgfalt kann es während der Reparatur dazu kommen, dass die Scheibe weiter reißt. Bei erfolgreichem Abschluss ist die reparierte Stelle wieder stabil und im üblichen Rahmen belastbar.

6. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Für im Fahrzeug liegen gelassene Wertgegenstände, die nicht ausdrücklich in Verwahrung gegeben wurden, wird keine Haftung übernommen.

7. Abnahme und Verzug

Die Abnahme erfolgt bei Übergabe des Fahrzeugs.

Nimmt der Auftraggeber das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin ab, kann eine Standgebühr in ortsüblicher Höhe berechnet werden.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 02/2026